Waiver/BESC/­ECTN

Was ist ein Waiver?

Der Waiver ist ein kostenpflichtiges, elektronisches Sendungs­verfolgungszertifikat, das für den seemäßigen Export und die Einfuhr von Waren in bestimmte afrikanische Länder benötigt wird.

Generell wird der Waiver mit den entsprechenden Dokumenten bei Abfahrt des Schiffes vom Ladehafen beantragt. Hierfür werden von den örtlichen Behörden unterschiedliche Dokumente zur Erstellung des landeseigenen Zertifikats abgefordert.

Die Bezeichnungen für die einzelnen Waiver sind ECTN, CTN, BESC, BSC, ARCCLA, BIETC, ENS, FERI.

Erstellung eines Waivers

Die Erstellung eines Waivers hat vor dem Eintreffen der Ware im Zielgebiet zu erfolgen, da dieses Dokument für die Einfuhr und Verzollung bzw. Abnahme der Ware notwendig ist.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Manche Destinationen erfordern zwingend die Übermittlung der Waivernummer vor der Schiffsverladung des Containers an z.B. die Reederei, da sonst der Ladeprozess gestoppt wird.

Ein eigener Waiver für jedes Land

Nachstehend finden Sie eine Übersicht darüber, für welches afrikanische Land ein Waiver benötigt wird:

  • Angola, Äquatorialguinea
  • Benin, Burkina Faso, Burundi
  • Côte d’Ivoire (Elfenbeinküste)
  • Dem. Republik Kongo, Djibouti
  • Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau
  • Kamerun
  • Liberia
  • Madagaskar, Mali
  • Niger, Nigeria
  • Republik Kongo
  • Senegal, Sierra Leone, Somalia, Südsudan
  • Tchad, Togo
  • Zentralafrikanische Republik

Sehr gerne begleiten wir Sie in diesem Prozess und übernehmen für Ihre Verladung die Beantragung und Erstellung des Waivers.

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